Stiftungsthema: Kinderrechte und Kinderschutz

Advocacy, anwaltschaftliches Engagement für Kinderrechte und Schutz von Kindern

Weltweit setzen sich die SOS-Kinderdörfer für den Schutz und die Rechte von Mädchen und Jungen ein. Unsere Programme arbeiten im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, und wir helfen Kindern, ihre Rechte einzufordern.

Kinder und Jugendliche aus Programmen der SOS-Kinderdörfer sprachen anlässlich "30 Jahre Kinderrechte" in 2019 vor den Vereinten Nationen (UN). Foto: Joel Sheakoski
Der Einsatz für Kinderrechte trägt auch zur Erreichung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) bei.

Anwaltschaft für Kinderrechte

Auf Grundlage der UN‑Kinderrechtskonvention setzen wir uns auf verschiedenen Ebenen für eine Verbesserung der Lebensbedingungen und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Familien ein.

  • Fachkräfte der SOS-Kinderdörfer treten weltweit an politische Entscheidungsträger heran, um sie für Kinderrechte zu sensibilisieren. Wir sind Mitglied in nationalen und internationalen Netzwerken, Bündnissen oder Arbeitskreisen und arbeiten mit anderen Entwicklungsorganisationen zusammen.
  • Wir fördern Partizipation und ermutigen und befähigen Kinder, Jugendliche und Familien, für ihre Anliegen einzutreten und an Entscheidungen und Entwicklungen teilzuhaben, die ihr Leben beeinflussen.
  • Wir informieren Kinder, Jugendliche und Familien über die Rechte des Kindes und unterstützen sie dabei, diese wahrzunehmen. Dazu zählen auch einfache Hilfestellungen wie die Beantragung von Geburtsurkunden, die Anmeldung an Schulen usw. 

Kinderschutz

Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt! Wir verpflichten uns auf Basis unserer Kinderschutzrichtlinien für jedes Kind, das wir in unseren weltweiten Programmen erreichen, eine fürsorgliche und schützende Umgebung zu schaffen und zu erhalten. Als global tätige Organisation dulden wir keine Form von Gewalt gegen Kinder, ausbeuterischer Arbeit, Kinderhandel, Vernachlässigung oder Verletzung der Rechte eines Kindes.

Der Kinderschutz in unseren Projekten ist ein Prozess, der kontinuierlich vorangetrieben wird. Beispiele für unsere Maßnahmen sind:

  • Die Arbeit der SOS-Kinderdörfer wird weltweit von einer unabhängigen Kommission untersucht und bewertet.
  • Wir haben ein Ombuds- und Meldesystem etabliert, über das jegliche Form von Kinderschutzverletzungen gemeldet werden kann.
  • Kinder, Jugendliche, Mitarbeiter:innen und Führungskräfte werden zum Thema Kinderschutz geschult und sensibilisiert. Kinderschutzbeauftragte setzen sich für alle Themen rund um den Schutz von Kindern ein.

So helfen Sie als Stiftung

Möchten auch Sie unser anwaltschaftliches Engagement unterstützen, Kinder und Jugendliche zur Mitbestimmung befähigen oder Maßnahmen zum Kinderschutz unterstützen? In einem persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam das für Sie passende Projekt.

 

Spendenkonto für Stiftungen

SOS-Kinderdörfer weltweit
IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 00
BIC: GENO DE M1 GLS
GLS Gemeinschaftsbank

Zurück zur Übersicht

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu aktuellen Projekten.

Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)