Wer erhält bei Spendenaktionen eine Spendenbescheinigung?

Eine sog. Zuwendungsbescheinigung (kurz: ZWB) bzw. Spendenbescheinigung erhalten diejenigen, die aus dem eigenen Vermögen eine Spende (ohne Gegenwert) leisten. 

Wenn uns die vollständige Anschrift vorliegt, versenden wir für Spenden aus Spendenaktionen automatisch an alle Unterstützer ein Dankschreiben mit Zuwendungsbescheinigung, außer es handelt sich um Spenden von Dritten und/oder Sammlungen. Im Einzelfall klären wir diese Frage gerne persönlich mit Ihnen. 

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)